Peter und der Wolf - Ein Konzert für Gehörlose und Hörende
Samstag 19. September 2026 15:00
Veranstalter: Stadt Kaarst
Noch 38 Tage bis zum Konzert.

Über das Konzert
Ein Konzert für Gehörlose und Hörende
Dieses Konzert soll Menschen mit Hörbeeinträchtigungen einen ungewöhnlichen Zugang zur klassischen Musik vermitteln.
Außer dem musikalischen Märchen „Peter und der Wolf“ wird das Adagio aus dem Concierto de Aranjuez, des nahezu blinden Komponisten Joaquin Rodrigo gespielt. Bei diesem Werk wird das Flügelhorn als Soloinstrument ins Zentrum des Hörgenusses gestellt. Ziel bei diesem Solokonzert ist die vom Komponisten gewünschte hohe Emotionalität über die Musik zu vermitteln. Von der JSK wird zudem das leichte Hörerleben des Stücke Odissea Veneziana der Klassikformation Rondo Veneziano vermittelt. Hier können die rhythmischen Impulse mit der vorhandenen Technik eine angenehme Sinneserfahrung anreichen. Zum Abschluss des Konzertes wird das dynamische Werk des Komponisten Karl Jenkins „Palladio“ vorgetragen.
Ein An- und Abschwellen der Intensität wird erfahren. Peter und der Wolf ist ein Musikmärchen für Kinder. Ein Hörspielsprecher erzählt das Märchen und ein Sinfonieorchester verklanglicht es mit Musik. Das Werk hat das Ziel, Kinder mit den Instrumenten eines Sinfonieorchesters vertraut zu machen. Am Freitag ermöglichen spezielle Tontechnik, Lautsprecher und Effekte den höreingeschränkten Menschen die Wahrnehmung des Gemeinten. Hörende erhalten einen Gehörschutz.
Die Geschichte wird an beiden Veranstaltungstagen von einem Gebärdendolmetscher und einer Erzählerin erzählt.
Menschen mit eingeschränkter Hörfähigkeit ( mit Nachweis) erhalten eine Freikarte. Freikarten können telefonisch unter 02131-987 384 reserviert werden, oder persönlich (mit Nachweis) bei der Stadt Kaarst erworben werden.
Haftungsausschluss
Dieses Konzert findet mit überdurchschnittlich hoher Lautstärke statt.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung des Veranstalters für gesundheitliche Schäden – insbesondere Hörschäden – ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruht.
Es wird empfohlen, einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden.
Gehörschutz wird an den Abenden beim Einlass verteilt.
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